Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Reprotec AG und ihren Kunden (Käufer) in Bezug auf sämtliche zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge. Diesen AGB entgegenstehende Bestimmungen des Käufers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden.

Offerten & Vertragsabschluss

Preise
Für unsere Produkte und Dienstleistungen gilt unsere aktuelle Preisliste, es sei denn, es wurden mit uns andere, schriftlich bestätigte Preise vereinbart.
Die offerierten oder bestätigten Preise sind stets Nettopreise. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge, die vor Auftragsbeendigung eintreten könnten.
Die Preise verstehen sich soweit nicht anders angegeben für Lieferung zuzüglich Verpackung, Versandkosten, Mehrwertsteuer und sonstiger Kosten.

Elektronischen Daten und Datenübernahme
Für vom Auftraggeber angelieferte Daten (über Datenträger oder Internet), die inhaltlich fehlerhaft, qualitativ mangelhaft oder unvollständig sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckprodukts entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu verarbeitenden Dateien wird vom Auftragnehmer nicht übernommen. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler.

Mehraufwand
Vom Besteller verursachter Mehraufwand infolge Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung sowie nach dem «Gut zum Druck» verlangte Änderungen, die einen Mehraufwand nach sich ziehen, werden gesondert und zusätzlich verrechnet.

Autorkorrekturen
Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen am Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.

Zahlungsbedingungen
Der Kunde kann bei Bestellung die Zahlungsart wählen.

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug zu erfolgen. Der Drucker kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate hinzieht, so ist der Drucker berechtigt, Vorauszahlung zur Deckung seiner Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzulegen. Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden vom Drucker unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert.

Gewährleistung, Haftung und Rückgaberecht

Urheberrecht
Bei Übernahme der Aufträge setzen wir voraus, dass der Besteller im Besitze des Urheber- resp. des Reproduktionsrechtes ist. Der Besteller haftet für alle aus der Verletzung fremder Urheberrechte entstehenden Schäden.

Kontroll- und Prüfdokumente (Gut zum Druck)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Plots, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.

Mängelrüge
Die von der Druckerei gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, da sonst die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens. Eine über den Wert der Ware hinausgehende Sekundärhaftung für indirekten Schaden aus Mängeln der Ware wird vom Drucker nicht übernommen.

Skizzen, Entwürfe
Skizzen, Entwürfe, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird. Das Urheberrecht an derartigen Vorlagen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

Handelsbrauch und Copyright
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (zum Beispiel keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten oder Lithos, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
Für von uns im Kundenauftrag erbrachte kreative Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild und Textmarken, Layouts usw. behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftliche vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.

Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber dem Drucker zur Verfügung gestellten Vorlagen, Klischees, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt.

Reproduktionsunterlagen, Klischees, Werkzeuge
Die von einer Druckerei erstellten Reproduktionsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Datenträger, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum der Druckerei. Fotolithografien (1 Satz Filme) und Klischees können an den Besteller ausgeliefert werden, sofern eventuelle Urheberrechte des Druckers gewahrt bleiben.

Vom Kunden geliefertes Material
Für Material, das vom Besteller selbst zum Bedrucken oder Kopieren geliefert wird, geht jegliches Risiko auf Druckergebnis und eventuellen Ausschuss zu Lasten des Bestellers. Angelieferte Materialien sind in der Grösse zu liefern, wie sie für die Arbeit benötigt werden. Ausserdem ist genügend Zuschuss mitzuliefern, um die bestellte Auflage erreichen zu können. Für allfällig eingetretene Schäden lehnen wir jede Haftung ab. Eine Preisreduktion für geliefertes Material kann nicht gewährt werden.

Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers ab 6330 Cham / ZG und erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse und auf dessen Rechnung. Eine etwaige nachträglich vereinbarte abweichende Lieferadresse muss vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Sollte bei Übergabe der Ware durch Post, Spedition, Kurier etc. eine äusserlich sichtbare Beschädigung der Ware ersichtlich sein, so darf diese nur dann angenommen werden, wenn diese Mängel schriftlich beim Transportunternehmen an Ort und Stelle festgehalten werden. Nachträglich eingereichte Schadensmeldungen werden nicht berücksichtigt.

Lieferzeit
Wir bemühen uns die vereinbarte Lieferzeit auch unter schwierigen Umständen einzuhalten. Sollte trotzdem einmal eine Verzögerung (durch welchen Grund auch immer) eintreten, so berechtigt dies nicht zur Annullation des Auftrages oder zu Schadenersatzforderungen. Für termingebundene Expresszustellungen wird ein Zuschlag erhoben.

Proben
Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und dem Drucker druckreif erklärt und mit einer Unterschrift des Bestellers versehen zurückzusenden. Der Drucker haftet nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Wird die Zustellung von Proben nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung des Druckers für Satz- und andere Fehler auf grobes Verschulden.

Werbung
Wir behalten uns vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster aufzubewahren.

Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen, Zahlungen und Gerichtsstand ist Zug.

Stand: Januar 2022